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Großbritannien und die EU: Was man beim Zoll beachten muss

Großbritannien und die EU: Was man beim Zoll beachten muss

Durch den Brexit hat sich vieles verändert, auch für Urlauber. Wer früher unbesorgt mit Wurst- und Käsespezialitäten oder mit Alkohol im Koffer oder Kofferraum hin- oder herpendelte, muss sich heute auf neue Regeln einstellen. Seit dem Brexit behandelt Großbritannien die EU wie ein Drittland – und umgekehrt!  Das bedeutet: Klare Mengengrenzen, Verbote und manchmal strenge Zollkontrollen in beide Richtungen. Wir haben zusammengefasst, worauf man bei der Ein- und Ausreise unbedingt achten sollte, damit es an der Grenze kein böses Erwachen gibt.

Einreise nach Großbritannien: Was darf mit?

Alkohol und Tabak sind gestattet – aber nur in begrenzter Menge. Die Freigrenze für Tabak gilt ab 17 Jahren und umfasst wahlweise 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Tabak oder 200 Tabaksticks für E-Zigaretten. Die Kategorien lassen sich anteilig kombinieren, zum Beispiel 100 Zigaretten und 25 Zigarren. 

Für Alkohol sind die Freigrenzen so hoch, dass man als normaler einreisender Tourist wohl kaum Probleme bekommt: 42 Liter Bier und 18 Liter Wein sind erlaubt. Außerdem entweder 9 Liter anderen Alkohol bis 22% vol oder 4 Liter mit mehr als 22% vol. Auch dabei kann kombiniert werden, also beispielsweise 9 Liter Sherry und 2 Liter Weinbrand. Man kann auch mehr einführen, dann muss man es aber beim Zoll deklarieren.

Bei Waren, die nicht für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, also beispielsweise Geschenke, die man für Gastgeber mitnimmt, gilt: Waren bis zu einem Wert von 390 Pfund sind bei Einreise per Flugzeug oder Schiff zollfrei; bei anderen Einreisewegen liegt die Grenze bei 270 Pfund. Einzelne Gegenstände, die den Freibetrag übersteigen, müssen vollständig verzollt werden – nicht nur der übersteigende Betrag.

Aufgepasst: beim Thema Lebensmittel wird es ernst! Seit dem 12. April 2025 dürfen Milch, Milchprodukte und fast alle Fleischsorten und Produkte daraus (Schweine, Rind, Lamm, Schaf, Ziege, Wild) aus der EU aufgrund der Maul- und Klauenseuche auf dem europäischen Festland nicht mehr nach Großbritannien mitgebracht werden. Auf das Käsebrot im Handgepäck sollte man also tunlichst verzichten! Hingegen gibt es bei Fisch, Geflügelprodukten, Eiern und Honig keine Beschränkungen. Auch Obst und Gemüse dürfen ins Gepäck.

Pro Person dürfen 2 kg Säuglingsmilchpulver, Babynahrung oder aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung eingeführt werden. Allerdings ist die Einfuhr nur gestattet, wenn die Produkte nicht gekühlt werden müssen und sich in ungeöffneter Original-Markenverpackung befinden. Verschreibungspflichtige Medikamente sind in Mengen für den persönlichen Bedarf problemlos einführbar.

Rückreise in die EU: Was kommt mit nach Hause?

Auch auf dem Rückweg gelten Regeln – aber andere. Da Großbritannien kein EU-Mitglied ist, wird es zollrechtlich wie jedes andere Drittland behandelt. Souvenirs, Kleidung und andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro zollfrei eingeführt werden – bei Einreise per Flug oder Schiff liegt die Grenze bei 430 Euro. Diese Regelung gilt ab 15 Jahren; Kinder unter 15 haben eine Freigrenze von 175 Euro.

Für Alkohol und Tabak gelten beim Rückweg ebenfalls feste Grenzen: Hinsichtlich Tabak liegen sie bei den gleichen Mengen wie bei der Einreise nach Großbritannien. Beim Alkohol ist die EU strenger: Nur 16 Liter Bier und 4 Liter nicht schäumende Weine sind deklarationsfrei. Außerdem 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 % vol oder 1 Liter mit höherem Alkoholgehalt. Eine anteilige Zusammenstellung ist möglich. Zwei Flaschen Whisky aus Schottland mitbringen? Nur wenn man zu zweit reist. Oder man verzollt die Ware – dann kann man beim Einkaufen auch kräftiger zulangen.

Der Brexit beschert Heimreisenden aus Großbritannien in die EU auch ein absolutes „NO!“ was Fleisch, Fleischerzeugnisse und Milchprodukte angeht. Bei Fischprodukten ist eine Freimenge von 20 kg zulässig, bei anderen tierischen Produkten wie beispielsweise Honig, gibt es eine 2 kg Freimenge.

Hinsichtlich Baby- und Spezialnahrung gelten die gleichen Regeln wie bei der Einreise nach Großbritannien, also maximal 2 kg und originalverpackt.

Wer mehr als die erlaubte Menge mitführt und dies nicht deklariert, riskiert, dass alle mitgebrachten Waren beschlagnahmt werden – auch die Mengen, die eigentlich problemlos einführbar gewesen wären. Im schlimmsten Fall drohen empfindliche Geldstrafen. 

Fazit: Man sollte beim Einkaufen in Großbritannien die Mengen im Hinterkopf behalten, aber vor der Heimreise die Einkäufe kurz noch einmal durchschauen. Dann kann man die Mehrmengen gegebenenfalls rechtzeitig beim Zoll anmelden und es gibt an der Grenze keine unnötigen Verzögerungen. Und den leckeren Cheddar isst man vor dem Antritt der Heimreise am besten noch auf.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Zollregeln

Einreise nach Großbritannien (aus der EU)

  • Tabak (ab 17 J.): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder 200 E-Zigaretten-Sticks; Kategorien anteilig kombinierbar
  • Alkohol: 42 Liter Bier, 18 Liter Wein. 9 Liter anderen Alkohol bis 22% vol oder 4 Liter mit mehr als 22% vol.
  • Waren & Geschenke: bis 390 £ zollfrei (Flug/Schiff), bis 270 £ auf anderen Wegen
  • Lebensmittel: Fleisch (bis auf Geflügel) und Milchprodukte aus der EU derzeit verboten. Fisch, Eier und Honig erlaubt.
  • Säuglings-, Baby- und Spezialnahrung: bis 2 kg
  • Medikamente: verschreibungspflichtige Medikamente für persönlichen Bedarf gestattet
  • Bargeld: ab 10.000 £ anmeldepflichtig (gilt auch für Gruppen)

Rückreise in die EU (aus Großbritannien)

  • Tabak (ab 17 J.): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder 200 E-Zigaretten-Sticks; Kategorien anteilig kombinierbar
  • Alkohol: 16 Liter Bier und 4 Liter nicht schäumende Weine. 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 % vol oder 1 Liter mit höherem Alkoholgehalt. Eine anteilige Zusammenstellung ist möglich.
  • Waren & Souvenirs: bis 300 € zollfrei (Landweg), bis 430 € (Flug/Schiff); unter 15 Jahren: 175 €
  • Medikamente: verschreibungspflichtige Medikamente für persönlichen Bedarf zulässig
  • Bargeld: ab 10.000 € anmeldepflichtig

Die Mengenangaben sind den jeweiligen offiziellen Seiten der Regierungen entnommen:

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