Bed and Breakfast – das ist ein uraltes Konzept. Schon zur Römerzeit wurden in England Übernachtungsmöglichkeiten in Privatunterkünften angeboten, meist für Verwaltungsbeamte auf der Durchreise (denn das römische Reich bestand ja keineswegs nur aus Militär). Wir vermuten mal, dass diese ganz frühen „B&B“ nicht gerade den „Award of Excellence“, den Exzellenzpreis, gewonnen hätten, den die Organisation „Visit England“ heutzutage jedes Jahr vergibt. Und im Mittelalter, als vor allem Händler und reisende Handwerker untergebracht werden wollten, wird es nicht viel luxuriöser gewesen sein.
Aber noch in den 1970er- und 1980er-Jahren verbarg sich hinter „Bed & Breakfast“ meist eine sehr einfache Unterkunft, oft mit dem Bad über den Flur, ohne Zentralheizung und mit Wolldecken auf der Schlafstatt. Die Möbel hätten keinen Designpreis errungen. Dafür war das Frühstück meistens gut und reichhaltig, die Teekanne „bottomless“, also niemals leer, und teuer war die Übernachtung auch nicht. Wer Glück mit den Wirtsleuten hatte, bekam noch Familienanschluss und viele gute Tipps für den Aufenthalt gratis dazu.
Heute ist Bed & Breakfast ein ganz wichtiger Teil der britischen Tourismus-Branche, der stetig ausgebaut und auch mit einem gewissen Regelwerk bedacht wird. Das „en-suite“-Badezimmer gilt als Standard, das Federbett ebenso, und im Frühstückszimmer wird nicht bloß das „Full English“ angeboten. Wer vegetarisch lebt oder Lebensmittel-Unverträglichkeiten hat, findet inzwischen fast überall Auswahl; zumindest auf Vorbestellung. Geblieben ist meist die Freundlichkeit der Gastgeber, die auf Englisch „landlady“ oder „landlord“ heißen und nicht zwingend unter demselben Dach leben wie ihre Gäste. Geblieben ist auch das Teetablett mit Wasserkocher und Teebeuteln – für uns persönlich ein ganz wichtiges Kriterium bei der Auswahl!
Die Liste der im Jahr 2020 gekürten „Award of Excellence“-Preisträger finden Sie hier: https://www.visitbritain.org/business-advice/awards/visitengland-awards-excellence-2020-winners
Leserbriefe (1)
Sophie Gerber
am 22.06.2017